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   BVerfG, 29.06.2021 - 1 BvQ 61/21   

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BVerfG, 29.06.2021 - 1 BvQ 61/21 (https://dejure.org/2021,21984)
BVerfG, Entscheidung vom 29.06.2021 - 1 BvQ 61/21 (https://dejure.org/2021,21984)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juni 2021 - 1 BvQ 61/21 (https://dejure.org/2021,21984)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung von überwiegenden Teilen des § 28b des Infektionsschutzgesetzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, EpiBevSchG 4, § 28b IfSG
    Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung von überwiegenden Teilen des § 28b IfSG - Drohen eines schweren Nachteils nicht individualisiert dargelegt

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung von überwiegenden Teilen des § 28b IfSG - Drohen eines schweren Nachteils nicht individualisiert dargelegt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung von überwiegenden Teilen des § 28b IfSG ; Drohen eines schweren Nachteils nicht individualisiert dargelegt

  • rechtsportal.de

    Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung von überwiegenden Teilen des § 28b IfSG ; Drohen eines schweren Nachteils nicht individualisiert dargelegt

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung von überwiegenden Teilen des § 28b IfSG - Drohen eines schweren Nachteils nicht individualisiert dargelegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag auf Außervollzugsetzung von überwiegenden Teilen des § 28b IfSG - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15

    Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2021 - 1 BvQ 61/21
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab, der sich noch erhöht, wenn - wie hier - der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 140, 99 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 20).

    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiesen sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; stRspr).

  • BVerfG, 31.05.2021 - 1 BvR 794/21

    Mehrere Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Vierten

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2021 - 1 BvQ 61/21
    Denn die nach § 32 Abs. 1 BVerfGG strengen Darlegungsanforderungen hinsichtlich der drohenden Nachteile (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20 u.a. -, Rn. 4 ff.; Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2020 - 1 BvQ 152/20 u.a. -, Rn. 13 ff. und - 1 BvQ 165/20 u.a. -, Rn. 21 f. und vom 31. Mai 2021 - 1 BvR 794/21 -, Rn. 6) sind nicht erfüllt.

    Auf eine - ohnehin einem noch nicht anhängig gemachten Hauptsacheverfahren vorbehaltene - verfassungsrechtliche Beurteilung von § 28b IfSG sowie auf eine Folgenabwägung kommt es daher nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Mai 2021 - 1 BvR 794/21 -, Rn. 5).

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2021 - 1 BvQ 61/21
    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiesen sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2021 - 1 BvQ 61/21
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab, der sich noch erhöht, wenn - wie hier - der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 140, 99 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 20).
  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2021 - 1 BvQ 61/21
    Dazu müssten die Antragsteller individualisiert und konkret darlegen, was daraus folgt, wenn die beantragte Eilentscheidung nicht getroffen wird (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 -, Rn. 27; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2756/20

    Erfolglose Eilanträge betreffend das Unterlassen der Zustimmung zum Ersten

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2021 - 1 BvQ 61/21
    Denn die nach § 32 Abs. 1 BVerfGG strengen Darlegungsanforderungen hinsichtlich der drohenden Nachteile (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20 u.a. -, Rn. 4 ff.; Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2020 - 1 BvQ 152/20 u.a. -, Rn. 13 ff. und - 1 BvQ 165/20 u.a. -, Rn. 21 f. und vom 31. Mai 2021 - 1 BvR 794/21 -, Rn. 6) sind nicht erfüllt.
  • BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvQ 152/20

    Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2021 - 1 BvQ 61/21
    Denn die nach § 32 Abs. 1 BVerfGG strengen Darlegungsanforderungen hinsichtlich der drohenden Nachteile (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20 u.a. -, Rn. 4 ff.; Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2020 - 1 BvQ 152/20 u.a. -, Rn. 13 ff. und - 1 BvQ 165/20 u.a. -, Rn. 21 f. und vom 31. Mai 2021 - 1 BvR 794/21 -, Rn. 6) sind nicht erfüllt.
  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 972/20

    Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2021 - 1 BvQ 61/21
    Dazu müssten die Antragsteller individualisiert und konkret darlegen, was daraus folgt, wenn die beantragte Eilentscheidung nicht getroffen wird (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 -, Rn. 27; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvQ 165/20

    Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2021 - 1 BvQ 61/21
    Denn die nach § 32 Abs. 1 BVerfGG strengen Darlegungsanforderungen hinsichtlich der drohenden Nachteile (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20 u.a. -, Rn. 4 ff.; Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2020 - 1 BvQ 152/20 u.a. -, Rn. 13 ff. und - 1 BvQ 165/20 u.a. -, Rn. 21 f. und vom 31. Mai 2021 - 1 BvR 794/21 -, Rn. 6) sind nicht erfüllt.
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